RICHTGAGEN UND RICHTLÖHNE
FÜR BERUFE IM FREIEN THEATER


THEATERPÄDAGOGIK
THEATERPÄDAGOGE / THEATERPÄDAGOGIN IN EINER PRODUKTION
MIT JUGENDLICHEN


In unserem Beispiel gehen wir davon aus, dass der Theaterpädagoge /
die Theaterpädagogin für die Regie einer Theaterproduktion mit
Jugendlichen angestellt wird. Der Aufwand wird je nach Aufgaben-
stellung und Grösse der Produktion auf 100 bis 300 Stunden geschätzt.
Folgende Arbeiten gehören zum Aufgabenfeld der Theaterpädagog-
innen und -pädagogen in der Arbeit mit Jugendlichen:


Vorbereitung:
– Sitzungen mit Produktionsleitung
– Schnuppertag vorbereiten
– Stücksuche
– Recherchen
– Probeplan erstellen
– Inszenierungskonzept
– Künstlerisches Team zusammenstellen (Regieassistenz, Technik, Musik, Bühne)

Probenzeit:
– Proben vorbereiten und durchführen
– Koordination der Spielerinnen und Spieler
– Textbuch schreiben
– Sitzungen mit dem künstlerischen Team, der Produktionsleitung und der Grafik
– Ansprechpartner für Presse
– Bühnenbild und Lichtdesign planen
– Technische Proben
– Endproben

Aufführungen:
– Betreuung der Spielerinnen und Spieler
– Evtl. Gastaufführungen planen, proben, durchführen

Abschluss:
– Reflexion mit den Spielerinnen und Spielern, dem künstlerischen Team und der Produktionsleitung


Brutto-Richtlohn für den Theaterpädagogen / die Theaterpädagogin in
einem Theaterprojekt mit Jugendlichen:

CHF 5000.– ( 100 Stunden Aufwand ) bis CHF 12 000.– ( 300 Stunden Aufwand )
THEATERPÄDAGOGISCHE KURSE

Die Brutto-Richtgage (siehe oben) und der Brutto-Stundenlohn (siehe
unten) sind grundsätzlich in allen Tätigkeitsfeldern der Theater-
pädagoginnen und -pädagogen anwendbar, also auch in der theater-
pädagogischen Arbeit in Museen, Jugendclubs, Theaterhäusern, bei
Firmenschulungen usw. Je nach Erfahrung gelten höhere Ansätze.
Brutto-Richtlohn für eine Unterrichtsstunde (inkl. Vor- und Nachbereitung):
CHF 120.–

THEATERPÄDAGOGIK AN SCHULEN
Arbeitet ein Theaterpädagoge / eine Theaterpädagogin an einer Schule,
so kommt das System der Lohnklassen zur Anwendung, das kanto-
nal unterschiedlich geregelt ist. Die Arbeitsverträge werden mit der
Schulleitung abgeschlossen, Abmachungen mit einzelnen Schulklas-
sen sind rechtsungültig.
 
 
Alle Dienstleistungen können auch mit der Komplementärwährung "Goldigä Taler" bezahlt werden.